Tätigkeitsfelder

Erbrecht, Nachlasspflegschaften, Testamentsvollstreckungen

Immer wieder sind erbrechtliche Fragestellungen nur unter Berücksichtigung auch sozialrechtlicher Reglungen umfassend zu beantworten, z. B. vor dem Hintergrund einer Behinderung angesichts einer möglichen Forderungen nach Kostenbeteiligung oder Vermögenseinsatz seitens eines Kostenträgers. Die frühzeitige Beratung im Zuge Ihrer Überlegungen zur Gestaltung Ihrer Nachlassangelegenheiten unter Berücksichtigung rechtlich möglicher Gestaltungsinstrumente schützt vor nicht bedachten Überraschungen.

Erfahrungsgemäß gilt aber auch für den „Normalfall“, dass eine vorausschauend getroffene testamentarische Regelung regelmäßig ein wichtiger Baustein zur Vermeidung von im schlechtesten Fall gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Nachkommen ist. Häufig entzündet sich Streit an unklaren Formulierungen, die eventuell aus einem Muster übernommen wurden. Gerade weil die Folgen eines unklaren Testaments so gravierend sein können, ist qualifizierte Beratung dringend empfohlen.


Betreuungs- und Unterbringungsrecht, Vorsorgevollmachten

Beratung und Vertretung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Rechtlicher Betreuung, Überprüfung gerichtlicher Beschlüsse im Zuge laufender Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, Führung von rechtlichen Betreuungen, Überwachung und Kontrolle von Bevollmächtigten im Auftrage des Vollmachtgebers, Gestaltung individueller Vorsorgevollmachten zur Vermeidung rechtlicher Betreuung sowie Gestaltung von Patientenverfügungen.


Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche und arbeitsgerichtliche Verfahren sind geprägt durch sehr kurze Klage – und Ausschlussfristen. Frühzeitige Beratung wird daher dringend empfohlen. Dies gilt insbesondere für Ihre Fragen zum Kündigungsschutz bei einer Änderungs- oder Beendigungskündigungen. Selbstverständlich berate ich umfassend auch bei der außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen im Rahmen der Begründung, der Gestaltung oder der außergerichtlichen Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Beachten Sie bitte das "Hinweisblatt für Mandate im Bereich Arbeitsrecht".

Besondere Anforderungen ergeben sich im Zusammenhang mit „Mobbing“ oder Diskriminierung am Arbeitsplatz; in Zusammenarbeit mit der Mobbing-Hotline Baden Württemberg sowie dort assoziierten Einrichtungen kann zu einem breiten Spektrum von Reaktionsmöglichkeiten beraten werden.


Strafrecht

Strafverteidigung, unter anderem im Bereich Betäubungsmittel und Jugendkriminalität sowie Verkehrsstrafrecht und Führerscheinangelegenheiten. Abhängigkeitserkrankungen jeglicher Art führen nicht selten zu strafrechtlich relevantem Verhalten. Infolge langjähriger Tätigkeit in diesem Bereich kann auf eine Vielzahl ergänzender Hilfsangebote und Kontakte zurückgegriffen werden, über die regelmäßig mit gutem Erfolg bei der Bewältigung herausfordernder Lebenssituationen unterstützt werden kann.

Auch für den strafrechtlichen Bereich gilt, dass eine frühzeitige qualifizierte Beratung vielfältige Reaktionsmöglichkeiten gemäß einschlägiger Verfahrensregeln eröffnen kann.


Sozialrecht

Beratung und Vertretung in insbesondere den Bereichen Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV), Recht der Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld I), Recht der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, dem Schwerbehindertenrecht sowie Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Integration behinderter Kinder in Regelkindergärten oder integrativ arbeitenden Regelschulen (Eingliederungshilfe SGB XII). Beachten Sie bitte die tabellarische Zusammenstellung der Rechtspositionen, die sich grundsätzlich aus der Zuerkennung eines Grades der Behinderung ( GdB ) ergeben können.

Rechtsanwalt Rudolf Berndt

Bertoldstraße 45
79098 Freiburg
Telefon 0761/389499-0
Fax: 0761/389499-11
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